Versicherungsrecht
Unter dem Begriff des (privaten) Versicherungsrechts bezeichnet man die Beziehungen zwischen Privaten und Versicherungsunternehmen. Es ist weitgehend im VVG (Versicherungsvertragsgesetz) geregelt.
Typischerweise wird durch den Versicherungsvertrag der Versicherungsnehmer (VN) verpflichtet, Beiträge als Prämien an die Versicherung zu zahlen, während diese für den Fall des Schadeneintritts die Regulierung übernimmt.
Typische Bereiche des Versicherungsrechts, die wir in unserer Kanzlei bearbeiten, sind:
- das Sachversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Fahrzeug-, Gebäude-, Hausrat-, Ertragsausfall-, Reisegepäck-, Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Bauwesenversicherung),
- das Recht der privaten Personenversicherung (insbesondere das Recht der Lebens-, Kranken-, Reiserücktritts-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung)
- das Haftpflichtversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Pflichtversicherung, privaten Haftpflicht-, betrieblichen Haftpflicht-, Haftpflichtversicherung für die freien Berufe, Umwelt- und Produkthaftpflichtversicherung, Bauherrenhaftpflichtversicherung)
- die Vertrauensschaden- und Kreditversicherung