Rechtsgebiete

Durch die Konzentration auf ausgewählte Rechtsgebiete leisten wir als spezialisierte Kanzlei hochqualifizierte Arbeit. Der Schwerpunkt der Kanzlei liegt auf dem Versicherungs- und Haftungsrecht mit seinen vielfältigen Facetten. Dabei beraten und vertreten wir Versicherungsunternehmen, Firmen und Privatpersonen bundesweit, insbesondere durch qualifizierte Prozessführung.

Eine besondere Expertise haben sich die Anwälte der Kanzlei Krahe in der Regressbearbeitung für Versicherungsunternehmen erarbeitet.

Regresse für Versicherer

Als Regress bezeichnet man im Versicherungsrecht den Rückgriff des Versicherers auf einen Dritten, der dem Versicherungsnehmer zum Schadensersatz verpflichtet ist. Diesen Forderungsübergang hat der Gesetzgeber in § 86 VVG normiert.

Die Anwälte der Kanzlei haben sich durch jahrelange außergerichtliche und forensische Tätigkeit, aber auch vielfältige Vortragsveranstaltungen im Regressbereich eine besondere Expertise erarbeitet.

Grundlage der Regresstätigkeit für Versicherer ist – neben der vertieften Kenntnis der Anspruchsnormen – auch ein Verständnis für die internen Abläufe im Versicherungsunternehmen, die „Versicherungssprache“ sowie die technischen Zusammenhänge bei Schadenfällen. Nur auf dieser Basis kann ein schlüssiger Anspruch an Regressschuldner oder notfalls eine schlüssige Klage formuliert werden.

Haftungs-/Schadensersatzrecht

Haftungs-/Schadens-ersatzrecht

Als Haftung wird die Pflicht bezeichnet, jemanden zu entschädigen, dem durch das Verhalten oder Unterlassen eines anderen ein Schaden entstanden ist. Haftungstatbestände sind im Bürgerlichen Gesetzbuch, aber auch in vielen Nebengesetzen, etwa dem Produkthaftungsgesetz, dem Haftpflichtgesetz oder dem Wasserhaushaltsgesetz enthalten.

Wir sind sowohl in der Geltendmachung als auch der Abwehr solcher Ansprüche aufgrund langjähriger Gerichtspraxis spezialisiert.

Versicherungsrecht

Unter dem Begriff des (privaten) Versicherungsrechts versteht man die Beziehungen zwischen privaten oder gewerblichen/industriellen Versicherungsnehmern und Versicherungsunternehmen. Wir beraten im Sachversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Fahrzeug-, Gebäude-, Hausrat-, Ertragsausfall-, Reisegepäck-, Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Bauwesenversicherung), dem Recht der privaten Personenversicherung (insbesondere das Recht der Lebens-, Kranken-, Reiserücktritts-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung), dem Haftpflichtversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Pflichtversicherung, privaten Haftpflicht-, betrieblichen Haftpflicht-, Haftpflichtversicherung für die freien Berufe, Umwelt- und Produkthaftpflichtversicherung, Bauherrenhaftpflichtversicherung) und der Vertrauensschaden- und Kreditversicherung.

  • das Sachversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Fahrzeug-, Gebäude-, Hausrat-, Ertragsausfall-, Reisegepäck-, Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Bauwesenversicherung),
  • das Recht der privaten Personenversicherung (insbesondere das Recht der Lebens-, Kranken-, Reiserücktritts-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung)
  • das Haftpflichtversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Pflichtversicherung, privaten Haftpflicht-, betrieblichen Haftpflicht-, Haftpflichtversicherung für die freien Berufe, Umwelt- und Produkthaftpflichtversicherung, Bauherrenhaftpflichtversicherung)
  • die Vertrauensschaden- und Kreditversicherung

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst alle Fragestellungen rund um das Fahrzeug. Bedingt durch die Schnittstellen zum Versicherungsrecht, Strafrecht und öffentlichen Recht handelt es sich um eine komplexe Rechtsmaterie.

Wir bieten Ihnen eine umfassende und kompetente Beratung, Durchsetzung Ihrer Ansprüche oder Abwehr unberechtigter Forderungen.

  • Schadenregulierung nach einem Verkehrsunfall (z.B. Fahrzeugschaden, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden usw.)
  • Verkehrsrechtliche Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandverstoß, Verkehrsunfallflucht usw.)
  • Autokauf (z.B. Gewährleistungsfragen, Rücktritt vom Kaufvertrag, Leasing usw.)
  • Versicherungsrechtliche Fragen (z.B. Teil-/Vollkaskoschäden usw.)