Haftungs-/Schadensersatzrecht

Als Haftung wird die Pflicht bezeichnet, jemanden zu entschädigen, dem durch das Verhalten oder Unterlassen eines anderen ein Schaden entstanden ist. Haftungstatbestände sind im Bürgerlichen Gesetzbuch, aber auch in vielen Nebengesetzen, etwa dem Produkthaftungsgesetz, dem Haftpflichtgesetz oder dem Wasserhaushaltsgesetz enthalten.

Wir sind sowohl in der Geltendmachung als auch der Abwehr solcher Ansprüche aufgrund langjähriger Gerichtspraxis spezialisiert.